Verwaltungsgericht Wien

104: Glücksspielrecht / Administrativverfahren 2019

Verfahrensrecht: Das Begehren einer rechtlich verbindlichen Rechtsauskunft über die zulässigen Livewetten nach § 25 Abs. 1 Z 4 Wiener Wettengesetz stellt eine Interpretation einer Gesetzesbestimmung, nicht aber das Feststellen des Bestehens eines strittigen Rechts oder Rechtsverhältnisses dar.
VGW-104/040/3308/2019 vom 27.09.2019

VwGH v. 27.4.2020, Ra 2019/02/0229; Zurückweisung