Verwaltungsgericht Wien

221: Recht der Wirtschaft 2018

Gewerbeordnung: § 85 Z 2 GewO 1994: Eine Verständigung über die Endigung der Gewerbeberechtigung stellt keinen Bescheid dar, auch wenn diese Verständigung das eine oder andere Merkmal eines Bescheides aufweist; sie hat lediglich deklarativen Charakter.
VGW-221/008/RP11/14064/2018 vom 07.11.2018

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Marktordnung: Ausführungen dazu, ob in Wien ein innergemeindlicher Instanzenzug bei von der Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Bescheiden besteht
VGW-221/079/2552/2017/A, VGW-221/079/2555/2017/A vom 25.09.2018

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VwGH v. 12.11.2021, Ro 2019/04/0001; Abweisung

Gewerbeordnung: § 340 Abs. 1 GewO 1994: Konstitutiver Charakter der Gewerbeanmeldung, maßgebliche Sach- und Rechtslage
VGW-221/008/RP11/2089/2018 vom 13.06.2018

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Gebrauchsabgabegesetz: § 2 Abs. 2 GAG: Versagung einer Gebrauchserlaubnis in einer Anwohnerparkzone aus Gründen des Parkraumbedarfs
VGW-221/008/13744/2017/VOR vom 15.05.2018

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Gebrauchsabgabegesetz: Der Erteilung einer Gebrauchserlaubnis kommt konstitutiver Charakter zu, sodass eine nachträgliche Bewilligung nicht in Betracht kommt
VGW-221/008/16989/2017/VOR vom 11.05.2018

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Gewerbeordnung: § 26 GewO 1994, § 78 AVG: Einstufung der Bundesverwaltungsabgaben als „Abgaben“ iSd. F-VG; verwaltungsabgabenrechtliche Bestimmungen sind abgabenrechtliche Bestimmungen iSd. Art. 13 B-VG und folglich nicht kompetenzneutral. Keine Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsgerichts zur erstinstanzlichen Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe iSd. § 78 AVG
VGW-221/042/14144/2016/VOR vom 05.05.2017

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Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr: Fehlende Vertrauenswürdigkeit zur Ausstellung eines Taxiausweises gem. § 6 Abs. 1 Z 3 der Betriebsordnung wegen einer Vielzahl an Verwaltungsübertretungen.
VGW-221/079/RP01/475/2018 vom 15.02.2018

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Gewerbeordnung: Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 88 Abs. 1 GewO 1994 infolge fehlender Aufenthaltsberechtigung nach dem NAG
VGW-221/079/RP01/14758/2017 vom 29.01.2018

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Gewerbeordnung: Unterlassene Mitwirkung des Beschwerdeführers hinsichtlich der Vorlage einer beglaubigten Übersetzung einer ausländischen Strafregisterbescheinigung
VGW-221/008/RP05/12497/2017 vom 18.01.2018

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