Verwaltungsgericht Wien

Beschwerdeberechtigung

Wer kann Beschwerde erheben?

Zur Erhebung einer Beschwerde ist berechtigt:

  • Wer behauptet, in seinen Rechten verletzt zu sein: nämlich durch den Bescheid (Bescheidbeschwerden) oder durch die rechtswidrige Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerden),
  • die zuständige Bundesministerin beziehungsweise der zuständige Bundesminister (Amtsbeschwerden),
  • eine Partei des Verfahrens, die behauptet zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu sein (Säumnisbeschwerden),

Wer ist Partei?

Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind grundsätzlich die Parteien des vorangegangenen behördlichen Verfahrens und die belangte Behörde.