Verwaltungsgericht Wien

011: Baurecht / Strafverfahren 202

Wiener Bauordnung: Zur Frage, ob eine regelmäßige Nutzung einer Wohnung zu Beherbergungszwecken auch dann im Grunde des § 119 Abs. 2a lit. a BO für Wien unzulässig ist, wenn die Überlassungsdauer nie weniger als 31 Tage beträgt.
VGW-011/099/1929/2026 v. 27.03.2026

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Baurecht: Zur Frage, ob bei einem vor 1. Juli 2024 gestellten Ansuchen um Ausnahmebewilligung gem. § 129 Abs. 1a BO für Wien eine Bestrafung vor Rechtskraft der Entscheidung über dieses Ansuchen zulässig ist, wenn die Tätigkeit bereits zuvor im Vertrauen auf die Rechtslage legal ausgeübt wurde
VGW-011/104/9935/2025 u.a. v. 04.02.2026

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