Verwaltungsgericht Wien

111: Baurecht / Administrativverfahren 2026

Baurecht: Das „Erdgeschoß“ eines Gebäudes im Sinne der Wiener Bauordnung ist das erste Geschoß (von unten), dessen Fußbodenfläche mindestens zur Hälfte seines Umfanges über dem anschließenden Gelände liegt.
VGW-111/072/12922/2025 u.a. v. 08.04.2026

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Baurecht: Zur Frage, ob die verfahrensgegenständlichen Nutzungseinheiten über das Gebäude verteilt sind, ohne dass sie einem Gebäudeteil zuordenbar sind und folglich in Widerspruch zur Bestimmung des § 121 Abs. 1 BO für Wien stehen.
VGW-111/067/12268/2025 v. 14.01.2026

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Baurecht: Zur Frage, ob ein Wiederaufnahmegrund iSd § 32 Abs. 1 Z 1 VwGVG aufgrund einer Erschleichung vorliegt.
VGW-111/V/072/13924/2025 v. 08.01.2026

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