Verwaltungsgericht Wien

121: Recht der Wirtschaft 2025

Gewerberecht:  Dass mangels hinreichend ein­schlägiger Nachweise keine Gleichwertigkeit angenommen werden konnte, be­ruht nicht auf einer Über­spannung der Anforderungen, sondern auf der fehlenden Vergleichbarkeit jener Tätigkeiten, aus denen die für die Ausübung des be­an­trag­ten Gewerbes er­for­der­lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen abzuleiten wären.
VGW-121/082/2976/2025 v. 13.11.2025

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Betriebsordnung 1994: Zur Neubeurteilung der Vertrauenswürdigkeit vor Ende des Ent­zugs­zeitraums.
VGW-121/082/14862/2025 v. 20.10.2025

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Wiener Marktordnung: Zur ersatzlosen Behebung eines Bescheides, mit welchem die belangte Behörde die Markzuweisung wegen nicht erfolgter Nutzung widerrief, weil die Nichtnutzung nicht vorwerfbar war.
VGW-121/049/5502/2025 v. 15.09.2025

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Revision anhängig



Verwaltungsverfahrensrecht: Insbesondere zur Einstellung und Gegenstandsloserklärung eines Beschwerdeverfahrens, weil der Zeitraum des Entzugs des Taxilenkerausweises abgelaufen ist, weshalb kein Rechtsschutzbedürfnis mehr gegeben ist.
VGW-121/049/7284/2025 v. 10.09.2025 

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Gewerbeordnung: Insbesondere zur Frage, ob ein vom Beschwerdeführer verfasstes schriftstellerisches Werk einen geeigneten Nachweis seiner individuellen Befähigung darstellt (Lebens- und Sozialberatung).
VGW-121/082/11483/2024 v. 25.06.2025

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Gebrauchsabgabengesetz: Es besteht kein Anlass für die Annahme einer Verfassungs­wid­rig­keit der angewendeten Bestimmungen des GAG sowie einer Gesetz­widrigkeit der darauf be­ruhenden Zo­nie­rungs­ver­ord­nung für Wien - Innere Stadt I.
VGW-121/082/10580/2022 v. 15.04.2025

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Gewerberecht: Zur Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe „Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik“.
VGW-121/049/15133/2024 v. 13.03.2025

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Gewerbeordnung: Zum Nichtnachweis von facheinschlägigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobilienmakler, zumal das Tatbestandselement der Ausübung dieses Gewerbes unter anderem die Vermittlung des Kaufes und des Verkaufes von Grundstücken voraussetzt, die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit jedoch stets nur eine Seite des Vertragsabschlusses exklusiv vertreten hat.
VGW-121/049/12122/2024 v. 12.02.2025

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Gewerberecht: Zum Entzug der Gewerbeberechtigung, weil es die Beschwerdeführerin nach Ergehen einer Aufforderung verabsäumte, den Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft zu entfernen, weil über diesen das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden war, sowie dieser maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hatte.
VGW-121/049/17552/2024 v. 03.02.2025

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