Verwaltungsgericht Wien

123: Vergaberecht 2025

Vergaberecht: Zu den Ausscheidensgründen nach § 141 Abs. 2 BVergG 2018 aufgrund unterlassener nachvollziehbarer Aufklärung sowie nach § 141 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 aufgrund nicht plausibler Zusammensetzung des Gesamtpreises
VGW-123/074/17069/2024 vom 3.3.2025

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