Umlagenrecht: Zur Frage, ob der Beschwerdeführer gewerbsmäßig tätig sein muss, um vom jeweiligen Erlöschenstatbestand der Satzungsbestimmungen (§ 33 Abs 2 Z 5 Satzung Versorgungseinrichtung Teil A 2018 ÖRAK und § 25 Abs 2 Z 5 Satzung Versorgungseinrichtung Teil B 2018 ÖRAK betreffend Berufsunfähigkeitsrente) erfasst zu werden.
VGW-162/101/18970/2025 v. 12.02.2026
Revision anhängig
Umlagenrecht: Zur Frage, ob die Bestimmungen, wonach der Anspruch auf Altersrente u.a. das Erlöschen des Rechts zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bzw. den Verzicht auf die Eintragung in die Verteidigerliste voraussetzt, gegen nationales Verfassungsrecht bzw. Grundrechte sowie gegen Unionsrecht verstoßen
VGW-162/101/18636/2025 v. 11.02.2026